Ab Montag, 4. April, gelten in Bezug auf Corona veränderte Regeln:

  • Die Maskenpflicht entfällt. Das gilt auf dem gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen. Natürlich dürfen weiterhin freiwillig Masken getragen werden.
  • Die Testpflicht gilt weiterhin. Mindestens bis zu den Osterferien müssen die Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal pro Woche getestet werden, wenn Sie nicht von der Testpflicht ausgenommen sind.
  • Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr für den Rest der Klasse. Sowohl die fünftägige Kohortenpflicht als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.
  • Die besonderen Hygienevorgaben beim Singen im Unterricht entfallen.
  • Abstand sollte weiterhin möglichst eingehalten werden.
Schulbetrieb ab dem 4. April