Vizepräsident Prof. Dr. Harbarth empfing eine Gruppe Jugendlicher der Bertha-Benz-Realschule im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Exkursion Ende Januar wurde im Rahmen des Bürgerstiftungsprojekts „Du bist Demokratie!“ durchgeführt.

Das Projekt „Du bist Demokratie!“ der Bürgerstiftung Wiesloch zielt darauf ab, Jugendlichen den Demokratiebegriff nahezubringen. Ein wichtiges Merkmal der Demokratie ist der Mehrheitsentscheid. Doch was passiert, wenn Mehrheiten durch ihre Entscheidungen die Grundrechte von Minderheiten beschneiden würden? Damit das nicht passiert, gibt es das Bundesverfassungsgericht. Es stellt sicher, dass Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte gewahrt werden und es in bestimmten Bereichen Schranken für Mehrheitsentscheide gibt, z.B. bei Meinungs-, Religions-, Presse- und Kunstfreiheit. Deshalb wachen die insgesamt 16 Verfassungsrichter als neutrale Instanz über die Einhaltung des Grundgesetzes.

Wie das genau geht, beschrieb der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, höchstpersönlich den 15 Schülerinnen und Schülern der Klasse 9c der Bertha-Benz-Realschule Wiesloch. Er begrüßte die Jugendlichen im Plenarsaal, was eine besondere Ehre war, denn normalerweise werden dort keine Besucher empfangen. Vizepräsident Harbarth nahm sich eine Stunde Zeit und erklärte den Jugendlichen sehr anschaulich, wie das Gericht funktioniert. Das große Interesse seiner Zuhörer zeigte sich in vielen Fragen, die er bereitwillig beantwortete. Es ging nicht nur um aktuelle Fälle, die die Jugendlichen vorab recherchiert hatten, sondern auch um persönliche Informationen. So erfuhr man, dass sein beruflicher Werdegang langwierig war, „aber das sollte Sie nicht entmutigen.“ Natürlich gehe mit seiner jetzigen Stellung einher, dass er seine persönliche Meinung nicht sagen dürfe, weil eventuell ein solcher Sachverhalt später einmal entschieden werden müsse. Und nein, er und seine Kollegen und Kolleginnen würden sich nicht überlegen fühlen, denn „wir entscheiden aufgrund des Grundgesetzes. Das ist unsere Aufgabe. Wir sind ein Bürgergericht und behandeln die Menschen freundlich und offen. Wir wollen nicht abschreckend sein“.

Diese Offenheit werde im Übrigen, so Harbarth, durch das Gebäude selbst schon gezeigt. Es gebe keine dicken Mauern und kleine Fenster wie bei klassischen Gerichtsgebäuden, sondern sehr viel Glas, denn die Bevölkerung solle hinein- und alle darin Arbeitenden hinausschauen können.

Anschließend ging es in den Sitzungssaal zum Fototermin unter dem beeindruckenden Relief des Bundesadlers. Dort und bei einem kleinen Rundgang gab eine wissenschaftliche Mitarbeiterin der Gruppe noch viele weitere Informationen. Als Andenken bekam jeder zum Abschluss noch ein Grundgesetz in Mini-Format, was großes Erstaunen hervorrief: „Passt da das ganze Grundgesetz hinein?“

Der Besuch wurde vom Projektteam der Bürgerstiftung organisiert, die auch die Fahrtkosten übernahm. Der Gemeinschaftskundelehrer der Klasse, Thomas Töllner, hatte die Schüler und Schülerinnen dankenswerterweise mit viel Engagement fachlich vorbereitet. Dies war nötig geworden, weil eine geplante Demokratie-AG der Bürgerstiftung im laufenden Schuljahr wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl leider nicht angeboten werden konnte.

Autorin: Rosemarie Stindl

Exkursion zum Bundesverfassungsgericht