Ferienplan
Bitte beachten Sie: Eine eigenmächtige Verlängerung von Schulferien kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Eine Befreiung vom Unterricht kann nur aus wichtigen persönlichen Gründen auf Antrag durch die Schulleitung erfolgen – Urlaub gehört nicht dazu. Im Krankheitsfall direkt vor oder nach den Ferien kann bei begründetem Zweifel ein (amts-) ärztliches Attest als Nachweis der Erkrankung verlangt werden.
Elternbrief Juli 2023
Anmeldebogen für zukünftige Fünftklässler: