VORWORT

Unter Mitwirkung der SMV, des Lehrerkollegiums und des Elternbeirates wurde die Haus- und Schulordnung im November 2009 verfasst, im November 2012 aktualisiert und im Mai 2014 neu formuliert.

In einer so großen Gemeinschaft ist es wichtig, dass sich alle – Schüler, Eltern und Lehrer – an diese gemeinsamen Regeln und Vereinbarungen halten. Ferner gelten die Regeln, die die Fachlehrer für ihren Unterricht festhalten, sowie vereinbarte Klassenregeln, die im Einvernehmen mit den Klassen und ihren Klassenlehrern vereinbart werden.

 

AUFENTHALT

Es ist nicht erlaubt das Schulgelände während der Unterrichts- oder Pausenzeit zu verlassen. Der Aufenthalt vor und nach dem Unterricht, in Freistunden und Pausen ist generell nur im vorderen Bereich der Pausenhalle oder im Hof erlaubt. Der laufende Unterricht darf nicht gestört werden.

In Ausnahmefällen kann das Verlassen des Schulgeländes einzelnen Schülerinnen und Schülern von Lehrkräften gestattet werden.

Ferner gilt…

Vor dem Unterricht

Der Zugang zu den Schließfächern ist erst nach dem ersten Läuten bzw. in den kleinen Pausen erlaubt. Nach dem Läuten zum Unterrichtsbeginn halten sich alle im Klassenzimmer auf. Die Klassenzimmertür ist geschlossen.

Unterrichtszeit

Nach dem zweiten Klingeln halten sich alle Schüler im Klassenraum auf.
Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer im Klassenzimmer ist, verständigt einer der beiden Klassensprecher den Konrektor oder das Sekretariat. Fachräume werden nur mit einem Lehrer betreten.

In den großen Pausen
Die Klassenordner bleiben bei offener Tür im Klassenzimmer und lüften, wischen die Tafel, kehren nach Bedarf und räumen auf. In den großen Pausen gehen alle anderen Schüler in die Aula oder den Hof. Der Zugang zu den Toiletten im Erdgeschoss ist möglich.

In Freistunden oder nach Ende des Unterrichts und Sportunterrichts

Die Schülerinnen und Schüler begeben sich in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsbereich (s.o.), ohne den laufenden Unterricht zu stören.

Bäcker und Mensa

Beim Bäcker in der Aula stellen sich Schülerinnen und Schüler geordnet in Reihen an.
Der Zugang zur Mensa des Gymnasiums ist in den großen Pausen und Freistunden gestattet.

Schulfremde

Schulfremde sind verpflichtet, sich unaufgefordert im Sekretariat anzumelden. Das Betreten sowie der Aufenthalt in den oberen Stockwerken ist ihnen nur in Begleitung von Schulpersonal oder mit dessen Erlaubnis gestattet.

 

SICHERHEIT / UNFÄLLE VERMEIDEN

Jegliche Gefahren sind zu meiden:

  • Das Geländerrutschen und das Besteigen der Brüstungen im Treppenhaus sowie das Rennen und Raufen im Schulgebäude sind zu unterlassen.
  • In Hof 1 sind Ballspiele nur außerhalb der Unterrichtszeiten und ausschließlich an den Tischtennisplatten gestattet.
  • In Hof 2 sind Ballspiele nur außerhalb der Unterrichtszeiten und nur im Rondell und am Basketballkorb gestattet.
  • Beim Einsteigen in die Busse verhalten sich die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll.
  • Das Abstellen der Fahrräder und motorisierten Zweiräder ist ausschließlich im Bereich der Fahrradständer an der Gerbersruhstraße gestattet.
  • Radfahrer steigen auf dem Schulhof ab und schieben ihre Fahrräder.
  • Für Eigentum und Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich, sowohl während des Unterrichts als auch in den Pausen.

 

SAUBERKEIT
Damit sich alle am Schulleben Beteiligten wohlfühlen,

  • werden Abfälle generell in den entsprechenden Behältern entsorgt.
  • werden Beschädigungen aller Art vermieden. Auf den sorgfältigen Umgang mit Einrichtungsgegenständen ist zu achten.
  • werden vor dem Verlassen eines Unterrichtsraumes die Arbeitsplätze aufgeräumt, die Tafel gesäubert, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Bei Unterrichtsende werden zusätzlich die Stühle hoch gestellt, der Boden gekehrt und die Tafel nass gewischt. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.
  • werden die Toiletten nicht als Aufenthaltsraum genutzt und sind in sauberem Zustand zu verlassen.

 

VERBOTE

Das Mitführen und der Konsum von Zigaretten und Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten o.ä.

Das Benutzen elektronischer Geräte, die nicht ausdrücklich für den Unterricht bestimmt sind, ist innerhalb des Schulgebäudes nicht gestattet. Mitgeführte elektronische Geräte müssen ausgeschaltet sein und nicht sichtbar verstaut werden.

 

Neben der Hausordnung haben wir auch einen Verhaltenskodex:

VERHALTENSKODEX

Dieser Verhaltenskodex wurde auf Anregung des Runden Tisches für die BBR von der SMV im Jahr 2004 erstellt und von der Schulkonferenz bestätigt. Er soll als Leitfaden für das Verhalten an unserer Schule dienen. Er ist allgemein gültig für alle am Schulleben der BBR Beteiligten. Er steht für friedliches Zusammenleben an unserer Schule. Gegenseitige Achtung und Toleranz sind Grundgedanken.

 

  1. Wir respektieren einander, um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten. Wir treten anderen Personen unabhängig von persönlichen Gefühlen fair und friedlich gegenüber.

 

  1. Konflikte wollen wir auf vernünftigem Weg klären. Beschimpfungen oder gar körperliche Gewalt sind keine Lösung.

 

  1. Wir alle leben mehrere Jahre zusammen an unserer Schule. Interesse an den Mitmenschen und die möglichst aktive Einbeziehung in die Schulgemeinschaft schaffen ein angenehmes Schulleben. Dies fördert die Freude an der Zusammenarbeit und die Leistungen.

 

  1. Stress ist manchmal unvermeidlich. Wenn wir unter Anspannung stehen, wollen wir dies nicht an anderen auslassen.

 

  1. Die Schüler treten den Lehrern mit Respekt gegenüber. Höfliches Auftreten zeugt von Reife und ist in jeder Situation der erfolgreichere Weg. Die Eltern und Lehrer behandeln die Schüler als vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft und geben ihnen das Gefühl, ernst genommen zu werden. Wir alle – Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Schulleitung – wünschen eine Zusammenarbeit in gegenseitigem Vertrauen. Das ist dann möglich, wenn alle ihre berechtigten Interessen freundlich, sachlich und verantwortungsvoll vortragen. Damit zeigen wir, dass wir den Gesprächspartner verstehen und sein Anliegen ernst nehmen. Von den Erwachsenen wird erwartet, dass sie den Jugendlichen ein Vorbild sind. Von den Erwachsenen wird auch erwartet, dass sie sich offen Nachfragen und Kritik stellen und gegebenenfalls bereit sind, ihr Verhalten zu ändern. Damit verschaffen sie sich Respekt und Autorität.

 

  1. Auch die Eltern sind Teil der Schulgemeinschaft. Es liegt in ihrer Verantwortung, schon im Elternhaus die Grundlagen zu sozialem Verhalten zu legen.

 

  1. Niemand fühlt sich in einer schmutzigen Umgebung wohl. Die Sauberkeit muss deshalb im gesamten Schulgelände selbstverständlich sein. Jeder ist dafür mitverantwortlich.

 

Unsere Schule sollte ein Ort sein, an dem wir uns wohl fühlen. Es liegt an uns allen, daran zu arbeiten und dafür einzustehen.