Die Geschäftsführende Schulleiterin der Wieslocher Schulen der Stadt Wiesloch gibt bekannt, dass die Anmeldung zur Abschlussprüfung an Hauptschulen für Schulfremde im Schuljahr 2018/19 bis spätestens 1. März 2019 an das Staatliche Schulamt Mannheim, Augustaanlage 67, 68165 Mannheim zu richten ist. Die schriftliche, mündliche und die Präsentationsprüfung finden dann zusammen mit der Abschlussprüfung der Klasse 9 statt. Sie dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Hauptschule für Bewerber, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Hauptschule sind.

Prüfungsort ist eine – vom Staatlichen Schulamt Mannheim ausgewählte – Schule.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

1. die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,

2. nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung mit Erfolg abgelegt hat.

3. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat und

4. keine Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht

5. abweichend hiervon werden Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.

6. außerdem werden Schüler der Klasse 9 der Realschule zugelassen.

 

Der Meldung sind beizufügen

1. ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und ggf. über die ausgeübte Berufstätigkeit;

2. ein von einer öffentlichen Stelle ausgestellter Identitätsnachweis (beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)

3. die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen),

4. eine Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Hauptschulen teilgenommen wurde,

5. eine Erklärung, ob die Teilnahme in der Fremdsprache gewünscht wird,

6. die Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung.

7. Angaben ob an der angebotenen Vorbereitung auf die Prüfung teilgenommen wird.

8. Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums fügen der Bewerbung die letzte Halbjahresinformation und eine Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung bei.

9. Schüler der Klasse 9 der Realschule fügen der Bewerbung die letzte Halbjahresinformation bei.

Das Staatliche Schulamt Mannheim, Augustaanlage 67, 68165 Mannheim entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und unterrichtet den Bewerber über die getroffene Entscheidung. Anmeldeformulare können unter www.Schulamt-Mannheim.de – Schulfremdenprüfung – im Internet abgerufen werden.

Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde im Schuljahr 2018/19